: Statut der Europäischen Privatgesellschaft vorgelegt
Nach dem am 25.6.2008 von der EU-Kommission vorgelegten "Small Business Act" für Europas Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) können durch das neue Statut der Europäischen Privatgesellschaft (Société privée européenne ‑ SPE) in allen Mitgliedstaaten Europäische Privatgesellschaften gegründet werden, die nach denselben Grundsätzen arbeiten. Die SPE würde in der Praxis bedeuten, dass für ein KMU ein und dieselbe Rechtsform ausreicht, gleichgültig ob es nur in seinem eigenen Mitgliedstaat oder auch in anderen tätig ist. Die Entscheidung für die SPE erspart den Unternehmern Zeit und Geld für Rechtsberatung, Management und Verwaltung. EU-Binnenmarktkommissar McCreevy dazu: „Die „Europäische Privatgesellschaft" ist transparent, flexibel und wird überall hohen Markenwert haben. Daher bitte ich den Rat und das Europäische Parlament sich rasch über den Kommissionsvorschlag zu einigen." Steinberger, Maul/Röhricht und Lanfermann/Richard analysieren den Entwurf demnächst im "Betriebs-Berater".
(Quelle: PM EU-Kommission vom 25.6.2008)