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Wirtschaftsrecht
22.11.2010
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Statut der Europäischen Gesellschaft für Unternehmen auf dem Prüfstand

Gründung und Betrieb einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea oder SE)  stellen Unternehmen häufig vor praktische Probleme. Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht der Kommission zur Anwendung des Statuts der Europäischen Gesellschaft. Binnenmarktkommissar Michel Barnier sagte: „Es gibt nach wie vor nicht gelöste Probleme. Wir stehen an einem Wendepunkt. Der Bericht liefert die Grundlage für weitere Überlegungen, wie das Statut den sich ständig verändernden Bedürfnissen der Unternehmen angepasst werden kann." Das SE-Statut ermöglicht es europäischen Unternehmen, in der gesamten EU auf der Grundlage einheitlicher Rechtsvorschriften tätig zu sein. Erfolgreiche SE-Beispiele in Deutschland sind Allianz, BASF, Porsche, Fresenius und MAN. Der heute vorgelegte Bericht zeigt, dass das Statut jedoch bislang zu keiner einheitlichen SE-Rechtsform in der Europäischen Union geführt hat. Nach wie vor bestehen rechtliche Unsicherheiten, besonders zur Vereinbarkeit mit nationalen Regeln. Zudem ist die SE in den Mitgliedstaaten unterschiedlich verbreitet. Die Kommission prüft daher mögliche Änderungen des SE-Statuts und wird 2012 entsprechende Vorschläge vorlegen. 

(PM EU-Kommission vom 19.11.2010)

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