BMJ: Startschuss für das neue Europäische Patentgericht
Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht durch 24 EU-Staaten am 19.2.2013 wird eines der Großprojekte für die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU, so Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Vor dem neuen EUGericht können Patentinhaber bald Streitverfahren mit einheitlicher Wirkung der Entscheidung für alle vom Europäischen Patentamt erteilten Patente und für alle am Gerichtssystem teilnehmenden EU-Staaten führen. Das Europäische Patentgerichtsübereinkommen orientiert sich an dem bewährten und international geachteten deutschen Patentgerichtssystem. Dies ist auch gerade für deutsche Firmen wichtig, die im Vergleich mit den anderen EU-Ländern die weitaus meisten Patente halten. Die deutsche innovative Industrie wird also besonders davon profitieren, dass Patente künftig zügig grenzüberschreitend erteilt und einheitlich kostengünstig durchgesetzt werden können. Das neue Gericht kann seine Tätigkeit starten, wenn 13 Mitgliedstaaten das Übereinkommen ratifiziert haben. Diese Zahl könnte bis 2015 erreicht sein.
(PM BMJ vom 19.2.2013)