Ab dem 5.8.2014 führt die Bundesnetzagentur ein umfassendes Register des Zubaus von Anlagen zur Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien. Erfasst werden hier sowohl alle neuen Windkraftanlagen an Land und auf der See als auch neue Anlagen zur Stromerzeugung aus Biomasse, Geothermie und Wasserkraft. Gesetzliche Grundlage ist die am 5.8.2014 in Kraft getretene Anlagenregister-Verordnung.
„Mit dem Anlagenregister nimmt die Bundesnetzagentur ein neues und wichtiges Werkzeug der EEG-Reform in Betrieb“, sagte Bundesminister Sigmar Gabriel. „Dank der Ausbaukorridore für Wind, Photovoltaik und Biomasse treiben wir die Energiewende von nun an planbarer, verlässlicher und systematischer voran und nehmen damit eine entscheidende Weichenstellung für ihren Erfolg vor. Das Anlagenregister bildet hierfür die Grundlage, weil es den Zubau aller Erneuerbarer- Energien-Anlagen erfasst.“
Der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann ergänzte: „Durch die Bündelung der Meldepflichten an zentraler Stelle bei der Bundesnetzagentur werden viele Prozesse vereinfacht. Die Bundesnetzagentur ist sich der Bedeutung des Anlagenregisters für die Energiewende bewusst. Es sorgt für Transparenz und kann somit Forschung und Wissenschaft auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien unterstützen und zum Gelingen der Energiewende beitragen.“
Im Anlagenregister müssen die Betreiber sämtlicher Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen ihre neu gebauten Anlagen melden. Dies gilt auch, wenn der Strom nicht nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert wird. Die Meldung von neuen Photovoltaikanlagen wird zunächst weiterhin über das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur abgewickelt. Bestandsanlagen müssen nur ausnahmsweise registriert werden, so etwa wenn sich ihre Leistung ändert.
Ziel des Registers ist es, den Zubau neuer Anlagen genau zu erfassen, damit darauf basierend die im reformierten EEG enthaltenen, zubauabhängigen Förderhöhen bestimmt werden können.
Die gemeldeten Zubauzahlen werden aufgegliedert nach Anlagen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Eine Ausnahme bilden kleinere Anlagen, da bei ihnen oftmals der Anlagenstandort identisch mit der Adresse des Anlagenbetreibers ist. Bei diesen Anlagen wird der Standort nur gemeindescharf veröffentlicht. „So gelingt der Spagat zwischen einer möglichst großen Transparenz auf der einen und den Datenschutzbelangen der Bürgerinnen und Bürger auf der anderen Seite“, so Homann.
Im neuen Anlagenregister werden Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, noch nicht erfasst. Das Anlagenregister stellt einen ersten Schritt auf dem Weg zu einem umfassenden Gesamtregister dar, das neben Erneuerbare- Energien-Anlagen auch die Stammdaten von konventionellen Erzeugungsanlagen, Stromspeichern sowie steuerbaren Verbrauchseinrichtungen erfassen soll. Eine entsprechende Verordnungsermächtigung im Energiewirtschaftsgesetz für ein solches Gesamtregister wurde mit der EEG-Novelle 2014 gesetzlich verankert.
Einzelheiten zum neuen Anlagenregister und zu der Meldepflicht für die Anlagenbetreiber sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/anlagenregister veröffentlicht.
Der Text zur Anlagenregisterverordnung ist auch abrufbar unter www.erneuerbare-energien.de.
(PM BMWi vom 5.8.2014)
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