BReg: Stand der Legal-Tech-Regulierung
Die Bundesregierung wird den Bericht der Länderarbeitsgruppe zu Legal-Tech-Anwendungen und den Beschluss der Justizministerkonferenz vom Juni 2019 in ihre laufenden Prüfungen zu möglichen Rechtsänderungen im Hinblick auf Legal-Tech-Angebote einbeziehen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/13181) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Derzeit sehe die Bundesregierung keinen konkreten Anlass für Liberalisierungen im Rechtsdienstleistungsgesetz, heißt es darin weiter. Sie prüfe jedoch, ob Liberalisierungen im Bereich des anwaltlichen Berufsrechts erforderlich sind. Im Einzelnen werde eine Lockerung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren geprüft, um die anwaltliche Erbringung von Legal-Tech-Angeboten zu fördern. Das Bundesjustizministerium beabsichtige, demnächst Vorschläge mit den betroffenen Verbänden zu erörtern. Die Prüfung einer möglichen Lockerung des Verbots reiner Kapitalbeteiligungen an anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften sei noch nicht abgeschlossen. Die Fragesteller wollten u. a. wissen, welche regulatorischen Maßnahmen die Bundesregierung in Bezug auf Legal-Tech-Unternehmen plant, die sich mit der Digitalisierung von Rechtsdienstleistungen befassen.
(hib-Meldung Nr. 1160 vom 21.10.2019)