BMJ: Stärkung des Verbraucherschutzes
Anlässlich des Weltverbrauchertags am 15.3. 2010 betonte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bestimmte verbraucherschutzrechtliche Vorhaben dieser Legislaturperiode. Hierzu zählen u. a.:
Als Schutz vor Abofallen sollen Unternehmen bei ihrem Internetauftritt verpflichtet werden, deutlich erkennbare Preisangabenfenster aufzunehmen. Eine verbindliche Bestellung soll erst erfolgen, wenn der Verbraucher von den versteckten Kosten weiß, und dies durch das Anklicken eines entsprechenden „Buttons“ bestätigt hat.
Bei Immobiliendarlehen werden Verbraucher künftig besser vor Abtretung ihrer Darlehensforderungen durch den Kreditgeber geschützt. Will die Bank den Immobilienkredit an ein Unternehmen ohne Banklizenz übertragen, z. B. an eine Private- Equity-Gesellschaft, soll der Kreditnehmer zukünftig zustimmen.
Es sollen neue Musterbelehrungen gesetzlich geregelt werden, um Verwerfungen durch Gerichte und Abmahnungen zu verhindern. (PM BMJ vom 15.3.2010)