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Wirtschaftsrecht
13.01.2020
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Stärkere Verbraucherrechte treten in Kraft

Verbraucher sollen künftig durch mehr Transparenz und wirksamere Sanktionsmöglichkeiten bei Täuschungen besser geschützt werden. Als Teil der neuen Rahmenbedingungen für Verbraucher sind am 7.1.2020 neue Regeln für den Verbraucherschutz in Kraft. „Heute senden wir eine deutliche Warnung an alle Händler, dass sie sich an die Vorschriften halten sollten, statt zu versuchen, sie zu umgehen“, so EU-Justizkommissar Didier Reynders. „Ein schwerwiegender Verstoß gegen die neuen EU-Vorschriften kann dazu führen, dass einem Unternehmen ein hohes Bußgeld auferlegt wird, nämlich mindestens 4 Prozent des Jahresumsatzes. Dies dürfte eine hinreichend abschreckende und wirksame Sanktion darstellen, damit unredlichen Händlern die Lust am Betrügen vergeht. Ich begrüße den neuen Rechtsrahmen, der echte europäische Verbraucherschutzstandards festlegt.“

Die Europäische Kommission hatte diese neuen Vorschriften im April 2018 im Zuge der „Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher“ vorgeschlagen.

Die Maßnahmen umfassen:

Wirksame Sanktionen bei Verstößen gegen das EU-Verbraucherrecht: Die nationalen Verbraucherschutzbehörden werden befugt sein, in koordinierter Weise wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen zu verhängen. Bei weitverbreiteten Verstößen, die zulasten von Verbrauchern in mehreren EU-Mitgliedstaaten gehen und koordinierten Durchsetzungsmaßnahmen auf EU-Ebene unterliegen, beläuft sich die Höhe der Geldbuße in jedem Mitgliedstaat auf mindestens 4 Prozent des Jahresumsatzes des betreffenden Unternehmens.

Bekämpfung eines Doppelstandards bei der Qualität von Konsumgütern: Mit den neuen Vorschriften wird klargestellt, dass die Vermarktung eines Produkts als identisch mit einem gleichen Produkt in einem anderen Mitgliedstaat, wenn diese Güter wesentliche ungerechtfertigte Unterschiede in ihrer Zusammensetzung oder ihren Merkmalen aufweisen, eine irreführende Praxis darstellen würde.

Stärkere Verbraucherrechte im Internet: Beim Kauf einer Ware auf einem Online-Marktplatz müssen die Verbraucher klar darüber informiert werden, ob sie Waren oder Dienstleistungen von einem Unternehmer oder einer Privatperson erwerben, damit sie wissen, auf welchen Schutz sie im Falle von Problemen Anspruch haben. Bei der Suche im Internet muss Verbrauchern klar angezeigt werden, wenn ein Suchergebnis von einem Händler bezahlt wurde. Außerdem müssen Verbraucher über die wichtigsten Parameter für die Rangfolge der Ergebnisse informiert werden.

Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, d.h. bis zum 28.5.2022.

(Meldung EU-Kommission vom 7.1.2020)

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