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Wirtschaftsrecht
09.12.2010
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Stärkere Bestrafung von Finanzdelikten

EU-weite Mindeststandards und die Verhängung zivilrechtlicher und strafrechtlicher Sanktionen gegen Finanzinstitute und gegen Personen werden in einer am 8.12.2010 vorgelegten Mitteilung zur Diskussion gestellt. Binnenmarktkommissar Michel Barnier sagte: „Wenn ein Finanzinstitut die EU-Finanzdienstleistungsvorschriften nicht einhält, sollten dessen Händler und Führungskräfte wissen, dass sie nicht ungeschoren davonkommen und mit einer strengen Strafe rechnen müssen, unabhängig davon, in welchem Teil Europas der Verstoß begangen wurde. In der heute vorgelegten Mitteilung wird dargelegt, wie künftig sichergestellt werden kann, dass die Behörden EU-weit über stärkere und konvergentere Sanktionsbefugnisse verfügen, damit wir die Interessen der Bürger besser schützen können."

Die Finanzkrise hat gezeigt, dass die Finanzmarktvorschriften EU-weit nicht immer eingehalten und ordnungsgemäß angewandt werden. Die ordnungsgemäße Anwendung der EU-Vorschriften sicherzustellen, ist in allererster Linie Aufgabe der nationalen Behörden. Eine Bestandsaufnahme der nationalen Sanktionsregelungen bei Verstößen im Bereich Finanzdienstleistungen hat ergeben, dass die Regelungen in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sind und oft keine wirksame Abschreckung darstellen. Die Kommission hält daher konvergentere Sanktionsregelungen und gemeinsame Mindeststandards für bestimmte Bereiche für erforderlich.

(PM EU-Kommission v. 8.12.2010)

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