LG München I: Squeeze-Out-Beschluss der HVB wirksam
Nach einem am 28.8.2008 verkündeten Urteil des LG München I – Az.: 5 HK O 12861/07 – ist der Beschluss der Hauptversammlung der HVB vom 26./ 27.6.2007, nach dem die Aktien der übrigen Aktion äre der HVB auf den Hauptaktionär Uni-Credito übertragen werden (sog. Squeeze out), wirksam. In der 243 Seiten langen Entscheidung wird u. a. ausgeführt, UniCredit habe der Hauptversammlung einen schriftlichen Bericht zu den Voraussetzungen für die Übertragung erstattet und darin die Angemessenheit der Barabfindung plausibel erläutert und begründet. Im Übrigen müssten bewertungsbezogene Rügen ohnehin dem sog. Spruchverfahren überlassen bleiben. Die Kammer wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Angemessenheit der Barabfindung nach dem Aktiengesetz nicht Gegenstand einer Anfechtungsklage sein könne. (Quelle: PM LG München I vom 28.8.2008)