OLG München: Spruchverfahren - Widerspruch gegen Verschmelzungsbeschluss
Mit Beschluss vom 3.2.2010 - 31 Wx 135/09 - hat das OLG München entschieden: Der Widerspruch gegen den Verschmelzungsbeschluss ist auch dann nicht entbehrlich, wenn eine nach Darstellung des Anteilsinhabers ihm vom Notar zugesagte gesonderte Aufforderung zur Erklärung des Widerspruchs nicht erfolgt ist.