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Wirtschaftsrecht
21.11.2008
Wirtschaftsrecht
OLG München: Spruchverfahren - Unanfechtbarkeit verfahrensleitender Verfügungen

Mit Beschluss vom 10.11.2008 - 31 Wx 87/08 - hat das OLG München entschieden: Auch in Spruchverfahren sind verfahrensleitende Verfügungen grundsätzlich unanfechtbar. Gegen einen Hinweis- und Beweisbeschluss des Landgerichts, durch den der Kreis der bei der Unternehmensbewertung zu berücksichtigenden Positionen festgelegt wird, ist kein Rechtsmittel eröffnet.

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