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Wirtschaftsrecht
30.12.2009
Wirtschaftsrecht
Bundesregierung: Spezielle Exportkreditgarantien für Dienstleistungssektor

Zum 1.1.2010 hat die die Bundesregierung eine speziell auf den Dienstleistungssektor zugeschnittene Absicherungsvariante der Exportkreditgarantie zur Verfügung gestellt. Die neue „Leistungsdeckung“ schützt deutsche Dienstleister im internationalen Geschäft vor einem Zahlungsausfall aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen. Dies betrifft beispielsweise Honorarforderungen von Architekten und Ingenieuren oder Leistungen aus Agenturtätigkeit, Beratung, Schulung oder Service.
(PM BMWi vom 11.12.2009)

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