BGH: Sorgfältige Prüfung bei Download-Produkten hinsichtlich der Nutzungsbefugnis erforderlich
Mit Urteil vom 20.5.2009 - I ZR 239/06 hat der BGH entschieden: Wer ein fremdes, urheberrechtlich geschütztes Computerprogramm zum Herunterladen ins Internet einstellt, dürfe sich nicht darauf verlassen, dass es sich dabei mangels entgegenstehender Anhaltspunkte um ein Programm handelt, mit dessen öffentlicher Zugänglichmachung der Berechtigte einverstanden ist. Vielmehr müsse zuvor sorgfältig geprüft werden, ob der Berechtigte das Programm zur öffentlichen Zugänglichmachung freigegeben hat.