LG Frankfurt: Sittenwidrigkeit von Anlagegeschäft und Beratungsvertrag
Das LG Frankfurt hat in seinem Urteil vom 28.2.2013 – 2-10 O 265/12 - wie folgt entschieden: Eine „Kapitalanlage“, die dergestalt konzipiert ist, dass die Höhe der Rendite von dem Tod von Mitmenschen abhängt, ist sittenwidrig. Gleiches gilt für ein den Verkauf eines derartigen Produktes förderndes, auf den Absatz entsprechender Fondsbeteiligungen gerichtetes Beratungsverhältnis.