OLG Karlsruhe: Sittenwidrigkeit der Bürgschaftsübernahme durch Arbeitnehmer
Das OLG Karlsruhe (Zivilsenate Freiburg) hat mit Urteil vom 8.3.2007 - 9 U 151/06 - entschieden: Übernimmt ein Arbeitnehmer die Bürgschaft für eine Schuld des Alleingesellschafters seiner Arbeitgeberin, die dieser zur Beseitigung der Überschuldung der Gesellschaft übernommen hat, ohne angemessenen Ausgleich, verstößt dies gegen die guten Sitten.
Das Urteil ist rechtskräftig durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss des BGH vom 22.1.2008 - XI ZR 171/07.