OLG München: Sicherungsvereinbarung – Unwirksamkeit einer den Rückgewähranspruch einschränkenden Klausel bei Zwangsversteigerung (Entscheidungsreport)
OLG München, Urteil vom 21.5.2010 - 5 U 5090/09
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Leitsätze (Nicht Amtlich)
1. Die Sicherungsabrede begründet ein Treuhandverhältnis, in dessen Rahmen der Sicherungsnehmer verpflichtet ist, auch die Interessen des Sicherungsgebers zu wahren.
2. Hieraus folgt die Pflicht des Sicherungsnehmers, die dinglichen Zinsen im Fall der Zwangsversteigerung gegenüber dem Ersteher des Grundstücks geltend zu machen und einen Übererlös an den Sicherungsgeber auszukehren.
3. Dieser Pflicht entgegenstehende Bestimmungen einer Sicherungsvereinbarung sind überraschend, jedenfalls aber als Haftungsausschluss unwirksam.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Peter Freckmann, RA, Schwäbisch Hall.
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