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Wirtschaftsrecht
29.06.2010
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Senkung der Roaming-Höchstpreise ab 1.7.2010

Ab 1.7.2010 brauchen sich die Verbraucher keine Sorgen mehr über extrem hohe Telefonrechnungen zu machen, wenn sie auf Reisen innerhalb der EU mit ihrem Handy oder Notebook über ein Mobilfunknetz ins Internet gehen. Dank der EU-Roamingvorschriften gilt für das Datenroaming ab 1.7.2010 automatisch eine Kostenobergrenze von 50 EUR zuzüglich MwSt. (sofern der Nutzer keine andere Kostenobergrenze gewählt hat, die höher oder niedriger sein kann). Die Betreiber sind verpflichtet, dem Nutzer eine Warnung zu schicken, sobald er 80 % der Kostenobergrenze für das Datenroaming erreicht hat. Wenn die Obergrenze erreicht ist, muss der Betreiber die Mobilfunk-Internetverbindung unterbrechen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich erklärt, dass er die Nutzung von Datenroamingdiensten im betreffenden Monat fortsetzen möchte. Außerdem sinkt die Preisobergrenze für Datenroaming auf der Vorleistungsebene von 1 Euro auf 80 Cent pro Megabyte. Der Höchstpreis für einen ausgehenden Roaminganruf wird von 43 Cent auf 39 Cent pro Minute (zzgl. MwSt.) gesenkt, und für einen eingehenden Anruf dürfen anstatt 19 Cent nur noch 15 Cent pro Minute (zzgl. MwSt.) verlangt werden. Die Preise für aus- und eingehende Anrufe auf Reisen innerhalb der EU werden somit um 73 % niedriger sein als noch im Jahr 2005, als die EU begann, gegen überhöhte Roamingtarife vorzugehen (IP/05/901).

(PM EU-Kommission vom 28.6.2010)

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