OLG Frankfurt: Selbstständige Garantieverpflichtung durch Werbung
Mit Beschluss vom 9.8.2009 - 4 U 85/08 - hat das OLG Frankfurt entschieden: Eine selbstständige Garantieverpflichtung im Sinne des § 443 BGB kann auch allein durch eine Darstellung der Garantie in der Werbung für ein Produkt entstehen. Hierfür bedarf es nicht eines wirksamen Abschlusses für einen Garantievertrag. Eine solche sich aus der Werbung ergebenden Garantieverpflichtung kann durch nachfolgende, nicht ausgehandelte Garantierverträge nicht einschränkend beeinträchtigt werden.
Hinweis der Redaktion: Vgl. dazu demnächst den Entscheidungsreport von Hesse/Wurzbacher.