BMJV : Seit 1.7.2018 mehr Schutz für Reisende
Damit alle reisenden Europäerinnen und Europäer die gleichen Rechte bei Pauschalreisen haben, hat die EU eine Richtlinie beschlossen, die in das deutsche Recht umgesetzt wurde. Seit 1. Juli 2018 sind die neuen Regelungen in Kraft, die für Pauschalreiseverträge gelten, die nach diesem Zeitpunkt geschlossen werden.
Im Vergleich zur jetzigen Rechtslage wird der Schutz von Reisenden unter anderem durch folgende Neuerungen ausgebaut:
– Der Reisende muss künftig ausführlicher und anhand von europaweit einheitlichen Formularen informiert werden. Neben dem Veranstalter treffen auch den Reisevermittler Informationspflichten
– Die Entlastungsgründe des Reiseveranstalters bei Schadensersatzansprüchen des Reisenden werden ausdrücklich und abschließend aufgezählt. Zudem bestehen für Veranstalter demnächst kaum noch Möglichkeiten, die Haftung wirksam zu beschränken.
– Außerdem muss der Reisende Ansprüche wegen Reisemängeln nicht mehr innerhalb eines Monats nach Reiseende anmelden. Er kann seine Rechte jetzt innerhalb von zwei Jahren geltend machen.
(PM BMJV vom 1.7.2018)