Vergaberecht: Schwellenwerte sinken
Die Anwendung des Kartellvergaberechts durch öffentliche Auftraggeber hängt davon ab, ob ein Auftrag bestimmte Schwellenwerte erreicht. Diese Schwellenwerte wurden von der Europäischen
Kommission mit Wirkung ab dem 1.1.2010 reduziert. Diese Reduzierung erfolgte im Rahmen einer alle zwei Jahre durchzuführenden Überprüfung.
Die von der Kommission der Europäischen Union festgelegten wichtigen Schwellenwerte für die Anwendung des europäischen Vergaberechts sind auf 4.845.000 Euro für Bauvergaben und
193.000 Euro für andere Dienst- und Lieferleistungen gesunken (bisher 5.150.000 Euro und 206.000 Euro). Für Sektorenauftraggeber gelten Schwellenwerte von 4.845.000 Euro für Bauvergaben und 387.000 für Dienst- und Lieferleistungen. Die Anpassung erfolgte durch die Verordnung Nr. 1177/2009 der Kommission vom 30.11.2009 (ABl. EU Nr. L 314 vom 01.12.2009, S. 64).
Die geänderten Schwellenwerte sind ab dem 01.01.2010 anzuwenden. Um europarechtskonforme Vergaben durchzuführen, sind die Schwellenwerte auch ohne Anpassung der deutschen Vergabeverordnung VgV zu berücksichtigen.
(Quelle: PM forum vergabe e. V.)