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Wirtschaftsrecht
17.08.2015
Wirtschaftsrecht
BGH : Schutzzweck des § 384 Abs. 3 HGB erfasst nicht die Aufhebung der nicht marktgerechten Optionsscheingeschäfte (sog. Mistrades)

Der BGH hat mit Urteil vom 23. 6.2015 – XI ZR 386/13 – entschieden: Der Kommissionär haftet nach § 384 Abs. 3 HGB wegen Nichtnennung des Dritten in der Ausführungsanzeige nicht,wenn das zur Ausführung des Kommissionsvertrags geschlossene Wertpapiergeschäft wegen fehlender Marktgerechtigkeit aufgehoben worden ist („Mistrade“).

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