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Wirtschaftsrecht
19.04.2010
Wirtschaftsrecht
BGH: Schutzzweck der Insolvenzverschleppungshaftung erstreckt sich auch auf Mitglieder einer in Insolvenz geratenen Genossenschaft

Mit Urteil vom 1.2.2010 - II ZR 209/08 - hat der BGH entschieden: Mitglieder einer in Insolvenz geratenen Genossenschaft sind vom Schutzzweck der Insolvenzverschleppungshaftung nicht ausgenommen, wenn ein Anspruch gegen die insolvente Genossenschaft betroffen ist, der seine Grundlage nicht in dem genossenschaftsrechtlichen Mitgliedschaftsrecht hat, sondern auf einer Vereinbarung beruht, die das Mitglied wie ein außen stehender Dritter mit der Genossenschaft geschlossen hat.

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