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Wirtschaftsrecht
11.05.2012
Wirtschaftsrecht
OLG Koblenz: Schutz bei Vertragsänderung am Telefon gestärkt

Mit Urteil vom 28.3.2012 – 9 U 1166/11 – hat das OLG Koblenz entschieden: Ändert ein Verbraucher auf telefonischem Wege wesentliche Inhalte eines Vertrages, gilt das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht. Der Verbraucher sei in Bezug auf den Abänderungsvertrag genauso schutzwürdig wie bei einem Erstvertrag. Das Widerrufsrecht entfalle nur dann, wenn sich der Verbraucher unmittelbar vor dem Telefonat im Rahmen eines persönlichen Kontaktes bei dem Unternehmen über die neuen Vertragsbedingungen informiert habe. In diesem Fall müsse der Kunde nicht mehr vor Übereilung geschützt werden.
(PM vzbv vom 4.5.2012)

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