R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
15.09.2010
Wirtschaftsrecht
EuGH: Schriftverkehr von Unternehmensjuristen genießt keinen Schutz der Vertraulichkeit

Der EuGH hat mit Urteil vom 14.9.2010 - C-550/07 - in dem Rechtsstreit von Akzo Nobel Chemicals und ihrer Tochtergesellschaft Akcros Chemicals entschieden, dass im Bereich des Kartellrechts der unternehmensinterne Schriftwechsel mit einem Syndikusanwalt nicht durch die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Mandant und Rechtsanwalt geschützt. Nach Auffassung des EuGH genießt der Syndikusanwalt aufgrund sowohl seiner wirtschaftlichen Abhängigkeit als auch der engen Bindungen an seinen Arbeitgeber keine berufliche Unabhängigkeit, die der eines externen Rechtsanwalts vergleichbar sei, so dass ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung nicht zum Tragen komme. Ferner befindet der EuGH, dass die gegenwärtige Rechtslage in den Mitgliedstaaten es nicht rechtfertige, eine Weiterentwicklung der Rechtsprechung in dem Sinne in Betracht zu ziehen, dass Syndikusanwälten der Schutz der Vertraulichkeit zuerkannt werde.

stats