BGH: Schleppende Zahlung von Löhnen als Anzeichen für eine Zahlungseinstellung
Mit Urteil vom 14.2.2008 - IX ZR 38/04 - hat der BGH entschieden, dass die schleppende Zahlung von Löhnen und Gehältern ein Anzeichen für eine Zahlungseinstellung ist. Erzwungene "Stundungen", die dadurch zustande kommen, dass der Schuldner die fälligen Löhne mangels liquider Mittel nicht mehr oder nur noch mit Verzögerungen begleicht, die Arbeitnehmer aber nicht sofort klagen und vollstrecken, stehen der Berücksichtigung der Lohnforderungen bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit nicht entgegen.
Volltext des Urteils: //BB-Online BBL2008-733-3 unter www.betriebs-berater.de