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Wirtschaftsrecht
08.02.2012
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Schlagbäume für Stiftungen sollen fallen

Gemeinnützige Stiftungen sollen künftig leichter über die EU-Binnengrenzen hinweg arbeiten können. Dazu schlug die EU-Kommission am 8.2.2012 ein Statut für eine Europäische Stiftung vor, also eine EU-weit anerkannte Rechtsform. Sie soll neben den nationalen Rechtsformen eine Alternative für Stiftungen sein, die auch in anderen Ländern arbeiten wollen.

EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier sagte: „Wir müssen die wertvolle Arbeit, die Stiftungen für europäische Bürger leisten, unterstützen und fördern. Insbesondere gilt es, die Hindernisse zu beseitigen, die ihre grenzüberschreitende Arbeit beispielsweise in der Forschung, im Gesundheits- oder Kulturbereich behindern. Die Einführung eines europäischen Statuts wird Kosten und Unsicherheit verringern. Auch wird das Statut den Stiftungen helfen, ihre Tätigkeit besser bekannt zu machen und dank des europäischen Gütesiegels mehr Zuwendungen zu erhalten." 

Stiftungen leisten wertvolle Dienste für die Gesellschaft. Wenn sie grenzüberschreitend tätig sein wollen, kostet sie dies aber oft viel Geld für die Rechtsberatung und das Erfüllen verschiedener Auflagen. Das neue Statut soll nur gemeinnützigen Stiftungen offen stehen, die grenzüberschreitend arbeiten und über ein Stiftungskapital von mindestens 25.000 Euro verfügen. Parallel dazu bleiben die nationalen Stiftungs-Rechtsformen erhalten.

(PM EU-Kommission vom 8.2.2012)

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