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Wirtschaftsrecht
09.05.2014
Wirtschaftsrecht
BGH: Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten im GmbH-Recht

Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des BGH hat mit Urteil vom 6.4.2009 – II ZR 255/08 – entschieden, dass Beschlussmängelstreitigkeiten im Recht der GmbH grundsätzlich kraft privatautonomer Gestaltung der Gesellschafter schiedsfähig sind, sofern und soweit das vereinbarte schiedsrichterliche Verfahren aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Mindeststandards einhält. Mit dieser Entscheidung hat der Senat seine frühere restriktive Auffassung, nach der die Voraussetzungen für eine Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten nicht im Wege richterlicher Rechtsfortbildung zu entwickeln, sondern einer Regelung durch den Gesetzgeber vorbehalten seien (vgl. BGHZ 132, 278 – „Schiedsfähigkeit I“), aufgegeben. Da der Gesetzgeber im Rahmen des zwischenzeitlich verabschiedeten und in Kraft getretenen Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes von einer diesbezüglichen gesetzlichen Regelung bewusst Abstand genommen und die Problematik „angesichts ihrer Vielschichtigkeit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht weiterhin der Lösung durch die Rechtsprechung unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls überlassen“ hat, hat der II. Zivilsenat die ihm solchermaßen überantwortete Aufgabe aus Anlass des vorliegenden Revisionsfalls aufgegriffen. (Quelle: PM BGH vom 6.4.2009)

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