BGH: Schenkungsanfechtung – objektive Maßstäbe aus Sicht des Empfängers maßgeblich für Zuordnung der Leistung
Der BGH hat mit Urteil vom 5.7.2018 - IX ZR 126/17 - entschieden: Es ist bei der Schenkungsanfechtung nach objektiven Maßstäben aus der Sicht des Empfängers zu beurteilen, ob er eine Leistung des Schuldners erhalten hat.