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Wirtschaftsrecht
19.03.2012
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Schattenbanken im Visier

Die EU-Kommission nimmt sog. Schattenbanken unter die Lupe und treibt so die umfassende Reform des europäischen Finanzsektors weiter voran.

Mit einer am 19.3.2012 gestarteten öffentlichen Konsultation möchte die Kommission Optionen ausloten, wie diese „Nichtbanken", die mehr und mehr Kredite vergeben, noch wirksamer reguliert werden könnten. Schattenbanken sind beispielsweise Investmentfonds, Finanzierungsgesellschaften oder Rückversicherer. Sie bieten Anlegern Alternativen zu Bankeinlagen und stellen so eine zusätzliche Finanzierungsquelle dar. Dabei unterliegen sie nicht den Regulierungen für den regulären Bankensektor, können aber potentielle Risiken für die langfristige Finanzstabilität darstellen.

EU Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Michel Barnier sagte heute in Brüssel: „Wenn es um ehrgeizige Reformen bei der Regulierung des Finanz- und insbesondere des Bankensektors geht, nimmt die EU weltweit eine führende Rolle ein. Was wir nicht wollen, ist, dass Tätigkeiten und Unternehmen des Finanzsektors bestehende und geplante Vorschriften umgehen und dies die Akkumulierung neuer Risikofaktoren im Finanzsektor nach sich zieht. Aus diesem Grund müssen wir unseren Kenntnisstand darüber verbessern, welche Unternehmen den Schattenbanksektor ausmachen, worin ihre Tätigkeit besteht und welche Art von Regulierung und Aufsicht auf welcher Ebene für sie angemessen sein könnte. Wir müssen Transparenz in alle Bereiche des Finanzsektors bringen."

Bis zum 1.6.2012 können sich alle interessierten Kreise an der am 19..3.2012 gestarteten Konsultation beteiligen. Die Antworten werden sowohl in die Position der EU-Kommission in internationalen Gremien also auch in ihre Entscheidung über angemessene Folgemaßnahmen einfließen.
(PM EU-Kommission vom 19.3.2012)

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