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Wirtschaftsrecht
04.12.2018
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission : Schärfere Vorschriften gegen Geldwäsche in Kraft getreten

Neue Regeln zur Bekämpfung der Geldwäsche sollen Kriminellen den Zugang zu Finanzmitteln erschweren. Die neuen strafrechtlichen Bestimmungen sind am 3.12.2018 in Kraft getreten. Sie sollen dafür sorgen, dass gefährliche Straftäter und Terroristen bei Geldwäsche EU-weit mit einer Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren bestraft werden. Die neuen Vorschriften umfassen Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen und Sanktionen im Bereich der Geldwäsche und ermöglichen es, für bestimmte Geldwäsche-Tätigkeiten juristische Personen zur Verantwortung zu ziehen. Außerdem werden bestehende Hindernisse für die grenzüberschreitende justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit beseitigt, indem gemeinsame Bestimmungen für bessere Ermittlungen festgelegt werden.

(EU-Aktuell Nachrichten vom 3.12.2018)

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