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Wirtschaftsrecht
19.08.2013
Wirtschaftsrecht
BR: Schärfere Gesetze gegen Datenhehlerei gefordert

Durch die Einführung eines neuen Straftatbestands der Datenhehlerei will der Bundesrat die organisierte Cyberkriminalität effizienter bekämpfen. Ein Gesetzentwurf (17/14362) zielt auf den Handel mit rechtswidrig erlangten „digitalen Identitäten" wie etwa Kreditkartendaten oder Zugangsdaten zu Onlinebanking, E-Mail-Diensten und sozialen Netzwerken. Die Regierung begrüßt im Prinzip die Initiative der Länderkammer, sieht jedoch bei Details noch Prüfungsbedarf. In einer Stellungnahme wird etwa auf das Problem des Umgangs der Finanzbehörden mit „Steuer-CD" aufmerksam gemacht, bei deren Erwerb illegal beschaffte Informationen gekauft werden.


Im Gesetzentwurf des Bundesrats heißt es, der Handel mit rechtswidrig erlangten digitalen Identitäten nehme immer mehr zu. Im Internet würden in großem Umfang Daten ausgespäht oder anderweitig illegal erlangt und auf Servern gespeichert. Angriffe in Form von Trojanern oder Viren seien inzwischen „Massenphänomene". Jene, die sich gesetzwidrig Daten besorgen, nutzten diese häufig nicht selbst, um sich einen finanziellen Gewinn zu verschaffen. Vielmehr finde über Webportale und Foren ein „intensiver Handel mit widerrechtlich erlangten Daten aller Art statt", analysiert die Ländervertretung. Die Angriffe im Internet starteten in vielen Fällen internationale, arbeitsteilig strukturierte Gruppen, die in speziellen Diskussionsforen und Chatrooms eine breite Palette von Diensten anböten und damit hohe Gewinne erwirtschafteten. Die Attacken im Internet haben nach Erkenntnissen des Bundesrats zwar regelmäßig finanzielle Gründe, in manchen Fällen handele es sich aber auch um politische Motive mit zum Teil terroristischem Hintergrund.


Die Länderkammer kritisiert, dass die Weitergabe illegal erlangter Daten bisher nur in Teilbereichen von bestehenden Strafnormen erfasst werde. Der Gesetzentwurf verweist auf das vom Verfassungsgericht formulierte „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme", das in besonderem Maße geschützt werden müsse.


Die strafrechtlichen Lücken will der Bundesrat durch den neuen Straftatbestand der Datenhehlerei schließen. Diese Regelung soll bei Daten greifen, an deren „Nichtweiterverwendung ein schutzwürdiges Interesse besteht und die nicht aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können". Der Gesetzentwurf zielt auch auf eine Erhöhung des Strafrahmens für das Ausspähen und Abfangen von Daten, sofern dahinter eine Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht steht. Zudem werden zahlreiche Detailregelungen vorgeschlagen, um nicht zuletzt eine „wirkungsvolle Strafverfolgung" organisierter Kriminalität in diesem Bereich zu ermöglichen. Die Regierung weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass nach der Vorlage der Ländervertretung auch eine Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung ermöglicht wird.


Die Regierung unterstreicht, dass aus ihrer Sicht der Handel mit rechtswidrig erlangten Daten, besonders auf einschlägigen Internet-Plattformen, ein ernst zu nehmendes Problem darstellt. Dem müsse auch mit Mitteln des Strafrechts begegnet werden. Man begrüße daher die Initiative des Bundesrats. Einzelne Aspekte des Gesetzentwurfs wie etwa die Ausweitung strafprozessualer Ermittlungsmöglichkeiten müssten indes näher geprüft werden.


In ihrer Stellungnahme macht die Regierung auf das Problem der „Steuer-CD" aufmerksam. Nicht unter den Straftatbestand der Datenhehlerei sollen nach dem Willen des Bundesrats Aktivitäten von Amtsträgern fallen, „wenn diese in Erfüllung gesetzlicher Pflichten handeln bzw. die Daten ausschließlich in einem Besteuerungs-, Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren verwertet werden". Im Blick auf den Ankauf von „Steuer-CD" setzt die Regierung, wie sie betont, vorrangig auf den Abschluss bilateraler Abkommen über den Informationsaustausch mit anderen Staaten. Eigenen Ermittlungen staatlicher Stellen gebühre „unzweifelhaft der Vorrang" gegenüber der Beschaffung von Informationen Dritter, die in strafrechtlicher Weise erlangt worden seien.


(hib-Meldung vom 19.8.2013)

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