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Wirtschaftsrecht
02.06.2010
Wirtschaftsrecht
BGH: Schadenspauschalierungsklausel in AGB eines Kraftfahrzeughändlers

Mit Urteil vom 14.4.2010 – VIII ZR 123/09 – hat der BGH entschieden: In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Kraftfahrzeughändler gegenüber Verbrauchern in Verträgen über den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge verwendet, verstößt folgende, für den Fall der Nichtabnahme des Fahrzeugs durch den Käufer vorgesehene Schadenspauschalierungsklausel „Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.“ nicht gegen das Klauselverbot nach § 309 Nr. 5 Buchst. b BGB.

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