BGH: Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters wegen versäumter Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses
Der BGH hat mit Urteil vom 9.2.2012 - IX ZR 75/11 - entschieden: Gibt der Insolvenzverwalter das Vermögen des Schuldners aus einer selbstständigen Tätigkeit frei, können auf die selbstständige Tätigkeit bezogene vertragliche Ansprüche von Gläubigern, die nach dem Zugang der Erklärung beim Schuldner entstehen, nur gegen den Schuldner und nicht gegen die Masse verfolgt werden. Versäumt der Insolvenzverwalter nach Verfahrenseröffnung die Kündigung eines von dem Schuldner begründeten Dauerschuldverhältnisses, trifft ihn eine Schadensersatzpflicht nur für solche Verbindlichkeiten, die nach dem Zeitpunkt entstehen, zu dem bei einer frühestmöglichen Kündigungserklärung der Vertrag geendet hätte.