BGH: Schadensersatzpflicht des Alleingesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH
Mit Urteil vom 26.10.2009 - II ZR 222/08 - hat der BGH entschieden: Eine Verfügung eines Alleingesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH über das Vermögen der Gesellschaft kann nur dann eine Schadensersatzpflicht nach § 43 Abs. 2 GmbHG auslösen, wenn der Geschäftsführer damit gegen ein Verbot verstößt, das - wie § 30 oder § 64 GmbHG - durch eine Weisung der Gesellschafterversammlung nicht außer Kraft gesetzt werden kann. Ein Verzicht durch Vertrag zu Gunsten Dritter ist nicht möglich.