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Wirtschaftsrecht
12.03.2010
Wirtschaftsrecht
OLG Stuttgart: Schadensersatzpflicht der Bank wegen Zinsswap-Verträgen


Mit Urteil vom 26.2.2010 - 9 U 164/08 - hat der für das Bankrecht zuständige 9. Zivilsenat des OLG Stuttgart ein deutsches Kreditinstitut verurteilt, an einen Bankkunden Schadensersatz in Höhe von über 1,5 Mio. Euro zu zahlen. Die Bank hat ihren Kunden darüber aufzuklären, dass die Gewinn- und Verlustchancen von Swap-Verträgen nur auf der Grundlage von in der Finanzwirtschaft vorgeschriebenen Wahrscheinlichkeitsberechnungen mit Risikomodellen beurteilt werden können. Sie darf ihm daher nicht den falschen Eindruck vermitteln, er könne die Erfolgsaussichten der angebotenen Verträge auf der Grundlage seiner „Zinsmeinung" über die voraussichtliche Entwicklung der Interbankensätze abschätzen. Nach Ansicht des OLG handelt es sich bei dem Swap-Vertrag um eine Art von Glücksspiel, das der Kunde mit seiner pauschalen Zinsmeinung gegen die Bank mit ihren hoch entwickelten Rechenmodellen spiele. Dies sei dem Kunden nicht bewusst.

(PM OLG Stuttgart vom 9.3.2010)

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