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Wirtschaftsrecht
30.10.2008
Wirtschaftsrecht
OLG Karlsruhe: Schadensersatzhaftung einer Bank bei unzulänglicher Prüfung einer gefälschten Scheckbestätigung

Mit Urteil vom OLG Karlsruhe vom 21.10.2008 - 17 U 212/07 - entschieden: Zwischen einer Bank und ihrem Kunden, der einen per Telefax übersandten, im Ausland bankbestätigten Scheck von einer Angestellten auf dessen Echtheit und Authentizität prüfen lässt, kommt ein Beratungsvertrag oder jedenfalls ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustande. Besteht der Verdacht der mangelnden Echtheit des Schecks (hier: Fehlen der gesetzlichen Scheckbestandteile nach deutschem Recht), besteht die Pflicht der Bankangestellten bei der Scheckprüfung besondere Sorgfalt walten zu lassen. Eine Pflichtverletzung begründet die Schadensersatzhaftung der Bank. Die Revision wurde nicht zugelassen.

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