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Wirtschaftsrecht
29.01.2013
Wirtschaftsrecht
BGH: Schadensersatzanspruch wegen leichtfertiger Geldwäsche im Zusammenhang mit betrügerischen Internetgeschäften

Der BGH hat mit Urteil vom 19.12.2012 - VIII ZR 302/11 - entschieden: Der Straftatbestand der leichtfertigen Geldwäsche (§ 261 Abs. 1, 2, 5 StGB) ist bei gewerbsmäßigem Betrug als Vortat ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten der durch den Betrug Geschädigten.

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