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Wirtschaftsrecht
14.02.2013
Wirtschaftsrecht
BGH: Schadensersatzanspruch wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen

Die Darlegungs- und Beweislast des Sozialversicherungsträgers, der den Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen aus § 823 Abs. 2 BGB, § 266a Abs. 1 StGB in Anspruch nimmt, erstreckt sich auf den Vorsatz des beklagten Geschäftsführers; diesen trifft lediglich eine sekundäre Darlegungslast.
BGH, Urteil vom 18.12.2012 – II ZR 220/10

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