OLG Frankfurt: Schadensersatzanspruch eines Lehman-Geschädigten
In einemam17.2.2010 – 17U 207/09 – verkündeten Urteil hat das OLG Frankfurt den Schadensersatzanspruch eines Anlegers gegen eine Sparkasse bestätigt, die ihm im August 2007 am Telefon den Erwerb von sog. „Lehman-Zertifikaten“ im Wert von 7000 Euro empfohlen hatte. Die beklagte Sparkassemüsse sich – jedenfalls in diesem speziellen Fall – eine Verletzung ihrer Aufklärungspflicht vorwerfen lassen. Der Senat wies in der mündlichen Verhandlung darauf hin, dass die Entscheidung kein Präjudiz für andere Rechtsstreitigkeiten darstelle, in denen die sog. „Lehman- Geschädigten“ Schadensersatz für den Verlust ihrer Anlage durch die Insolvenz der Lehman- Bankverlangten. Jeder Einzelfallmüsse gesondert auf das Vorliegen einer Aufklärungspflichtverletzung der beratenden Banken hin geprüftwerden. (PM OLG Frankfurt vom 17.2.2010)