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Wirtschaftsrecht
19.03.2019
Wirtschaftsrecht
EuGH: Schadensersatz wegen verbotenen Kartells – Nachfolge rechtlicher Einheiten

Der EuGH hat mit Urteil vom 14.3.2019 – Rs. C‑724/17 - entschieden: Art. 101 AEUV ist dahin auszulegen, dass in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens, in der alle Aktien der Gesellschaften, die an einem durch diesen Artikel verbotenen Kartell teilgenommen hatten, von anderen Gesellschaften erworben wurden, die die zuerst genannten Gesellschaften beendet und deren Geschäftstätigkeit fortgesetzt haben, die erwerbenden Gesellschaften für die durch dieses Kartell verursachten Schäden haftbar gemacht werden können.

 

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