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Wirtschaftsrecht
22.01.2010
Wirtschaftsrecht
OLG Hamm: Schadensersatz wegen überlanger Verfahrensdauer

Mit Urteil vom 8.1.2010 - 11 U 27/06 - hat das OLG Hamm das Land Nordrhein-Westfalen aus Gründen der Amtshaftung verurteilt, Schadensersatz in Höhe von ca. 700.000 Euro wegen überlanger Verfahrensdauer eines vorangegangenen Rechtsstreits zu zahlen. Das Gericht hat ausgeführt, die mit der Bearbeitung des Vorprozesses befassten Berufsrichter seien ihrer Verpflichtung, sich fortwährend und mit zunehmender Verfahrensdauer um so nachhaltiger um die Förderung, Beschleunigung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen und damit einen wirkungsvollen Rechtsschutz zu gewährleisten, zeitweise nicht in der gebotenen Form nachgekommen. Durch die festgestellte Verfahrensverzögerung von 34 Monaten sei ein dem Kläger zu ersetzender Schaden entstanden. Der Senat hat die Revision zugelassen.

(PM des OLG Hamm vom 15.1.2010)

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