OLG München : Schadensersatz gegen Weichenkartell
Das OLG München hat mit Urteil v. 28.06.2018 – 29 U 2644/17 Kart – entschieden: Die Haftung eines Mitkartellanten für einen Kartellverstoß setzt nicht zwingend voraus, dass die einzelnen Beschaffungsvorgänge Gegenstand (neuerlicher) ausdrücklicher Absprachen unter direkter Beteiligung des in Anspruch genommenen Mitkartellanten gewesen sind.