BGH: Schadensersatz für den Ausfall eines Internetanschlusses
Der BGH hat mit Urteil vom 24.1.2013 - III ZR 98/12 - entschieden: Es kann einen ersatzfähigen Vermögensschaden darstellen, wenn dem Inhaber eines DSL-Anschlusses die Möglichkeit genommen wird, seinen Zugang zum Internet zu nutzen, ohne dass ihm hierdurch Mehraufwendungen entstanden oder Einnahmen entgangen sind.