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Wirtschaftsrecht
11.07.2014
Wirtschaftsrecht
BGH: Schadenmeldefrist in Versicherungsbedingungen einer Vertrauensschadenversicherung für Notare

Mit Urteil vom 11.6.2014 - IV ZR 400/12 - hat der BGH entschieden:

1. Zur Vermeidung schuldhafter Versäumung einer Schadenmeldefrist in den Versicherungsbedingungen einer Vertrauensschadenversicherung für Notare ist die Mel-dung durch den Geschädigten jedenfalls noch vor Fristablauf bereits dann geboten, wenn ihm zu diesem Zeitpunkt Erkenntnisse vorliegen, nach denen für den konkreten Schaden die ernsthafte Möglichkeit eines Vertrauensschadenfalles im Raum steht (Fortführung des Senatsurteils vom 20. Juli 2011 - IV ZR 180/10, VersR 2011, 1173).

2. Für Banken, die ständig mit Treuhandaufträgen an Notare zu tun haben, besteht spätestens bei Vorliegen eines möglichen Versicherungsfalles Veranlassung, sich über den wesentlichen Inhalt der Versicherungsbedingungen zu informieren.

 

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