BGH: Satzungswidrige Entschädigung der Vorstandsmitglieder eines gemeinnützigen Vereins
Mit Beschluss vom 3.12.2007 - II ZR 22/07 - hat der BGH entschieden: Haben nach der Satzung eines gemeinnützigen Vereins die Vorstandsmitglieder ihre Vorstandstätigkeit ehrenamtlich auszuüben und sieht die Satzung die Möglichkeit einer Vergütung für die aufgewendete Arbeitszeit und Arbeitskraft nicht ausdrücklich vor, sind die an ein Vorstandsmitglied als Entschädigung für aufgewendete Arbeitszeit und Arbeitskraft geleisteten Zahlungen satzungswidrig.
Volltext des Beschlusses: //BB-Online BBL2008-733-1 unter www.betriebs-berater.de