OLG Hamm: Satzungsbestimmung zur Business Judgment Rule
Mit Beschluss vom 29.6.2010 - I-15 Wx 312/09 - entschieden: Eine Satzungsbestimmung, nach der „eine Pflichtverletzung des Vorstands der Genossenschaft nicht gegeben ist, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Genossenschaft zu handeln," muss in das Genossenschaftsregister eingetragen werden.