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Wirtschaftsrecht
06.11.2015
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission : Safe Harbour – Leitlinien für transatlantische Datenübermittlungen vorgelegt

Der EuGH hat am 6.10.2015 das Safe-Harbor-Abkommen für ungültig erklärt (vgl. dazu Bergt, BB 2015, Heft 42, „Die Erste Seite“). Ein neues Rahmenabkommen mit den USA für die Übermittlung personenbezogener Daten wird derzeit verhandelt. Für die Übergangszeit hat die EU-Kommission am 6.11.2015 Leitlinien vorgelegt,die erläutern, unter welchen Bedingungen Unternehmen auf rechtmäßige Art und Weise vorübergehend Daten übermitteln können. Im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache Schrems hat die Kommission die Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten über einen neuen und sicheren Rahmen für die Übermittlung personenbezogener Daten intensiviert. Ziel der Kommission ist es, die Gespräche innerhalb von drei Monaten abzuschließen.

In der Zwischenzeit müssen Unternehmen das Urteil befolgen und nach Möglichkeit auf alternative Datenübermittlungsinstrumente zurückgreifen. In den heute veröffentlichten Leitlinien werden die Folgen des Urteils analysiert und alternative Verfahren für die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die Vereinigten Staaten erörtert. Die Kommission wird zudem weiterhin eng mit den unabhängigen Datenschutzbehörden zusammenarbeiten, um eine einheitliche Umsetzung des Urteils sicherzustellen.

(PM EU-Kommission vom 6.11.2015)

 

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