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Wirtschaftsrecht
01.03.2011
Wirtschaftsrecht
BR: Sachverständige kritisieren Bürokratie im Investmentfonds-Gesetz

Mehrere Sachverständige haben in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 23.2.2011 die von der Bundesregierung geplanten neuen Informationspflichten für Fonds-Unternehmen gegenüber Anlegern als überzogen abgelehnt. So erklärte der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) in der Anhörung zum Entwurf des OGAW-IV-Umsetzungsgesetzes (17/4510, 17/4811), die geplante Information der Anleger per "dauerhaften Datenträger" bei jeglicher Änderung der Vertragsbedingungen eines Fonds sollte allein schon deshalb entfallen, weil eine solche Information in der EU-Richtlinie, die mit dem Gesetz umgesetzt werden soll, nicht enthalten sei. Die jährlichen Bürokratiekosten für die deutsche Fondsbranche könnten rund 18 Mio. Euro betragen.

Neben den erweiterten Informationspflichten sieht der Gesetzentwurf außerdem die Möglichkeit von grenzüberschreitenden Fondsverschmelzungen vor. Neuregelungen sind auch für nicht richtlinienkonforme Fonds wie offene Immobilienfonds vorgesehen. In diesem Bereich soll eine Änderung der Anlagegrundsätze eines Fonds nur noch dann erlaubt sein, wenn Anlegern ein Umtauschrecht in einen ähnlichen Fonds einer Gesellschaft angeboten wird. "Dies hätte zur Folge, dass eine Änderung der Anlagegrundsätze bei diesen Fonds praktisch ausgeschlossen wäre, weil in der Regel kein ähnlicher Fonds vorhanden ist", heißt es in der BVI-Stellungnahme.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warf der Bundesregierung vor, den Gesetzentwurf zu einer „deutlichen Deregulierung" in Bereichen, die von der Richtlinie gar nicht erfasst würden, zu nutzen. So würden grenzüberschreitende Verschmelzungen hoch riskanter Hedgefonds möglich, ohne dass diese national oder europäisch reguliert würden.

(hib-Meldung vom 22./23.2.2011)

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