BGH: Sachmängelhaftung beim Kauf - Käufer muss Untersuchung der Sache ermöglichen
Mit Urteil vom 10.3.2010 - VIII ZR 310/08 - hat der BGH entschieden: Die Obliegenheit des Käufers, dem Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, beschränkt sich nicht auf eine mündliche oder schriftliche Aufforderung zur Nacherfüllung, sondern umfasst auch die Bereitschaft des Käufers, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen zur Verfügung zu stellen (im Anschluss an BGHZ 162, 219 ff. und das Senatsurteil vom 21.12.2005 - VIII ZR 49/05, BB 2006, 686 = NJW 2006, 1195).