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Wirtschaftsrecht
29.01.2014
Wirtschaftsrecht
BReg: SEPA-Umstellung in Deutschland problemlos

Die rechtzeitige Umstellung des Zahlungsverkehrs in Deutschland auf das europaweite SEPA-System (Single Payments Area) wäre zum 1.2.2014 dieses Jahres problemlos möglich gewesen. Diese Ansicht vertrat der Vertreter der Bundesregierung in der Sitzung des Finanzausschusses am Mittwoch, in der es um die Verlängerung der SEPA-Einführungsfrist durch die EU-Kommission um ein halbes Jahr ging. Hintergrund der Maßnahme seien Probleme mit der Umstellung in anderen Ländern gewesen.


Ein besonders wichtiges Element von SEPA ist der Ersatz von Kontonummer und Bankleitzahl durch die IBAN, die sich in Deutschland aus dem Länderkennzeichen DE, einer zweistelligen Prüfzahl und der bekannten Bankleitzahl sowie der Kontonummer zusammensetzt. Verbraucher können bei Bankgeschäften bis 2016 noch die bisherige Bankleitzahl und Kontonummer verwenden. Erteilte Lastschriftmandate bleiben gültig.


Nach Angaben der Bundesregierung bedeutet die neue Frist, dass in den sechs Monaten keine Sanktionen verhängt würden, falls SEPA nicht angewendet werden würde. Es sei bedauerlich, dass die Mitgliedstaaten von dem EU-Verordnungsvorschlag nicht vorher informiert worden seien. Der Vorschlag führe zu unnötigen Verunsicherungen bei den Marktteilnehmern, erklärte die Regierung. Diese Befürchtung hatte auch die SPD-Fraktion geäußert. Die CDU/CSU-Fraktion kritisierte, dass die EU-Kommission die Wirtschaft nicht ausreichend genug konsultiert habe. Die Linksfraktion bemängelte das schleppend verlaufende Umstellungsverfahren. Bündnis 90/Die Grünen kritisierten, dass bei Lastschrifteinzügen nach dem neuen Verfahren der Name des Einziehers auf den Kontoauszügen nicht immer erscheine. Von der Bundesregierun hieß es dazu, die Lastschriften würden mit Bezeichnung des Einziehers angekündigt und könnten bei der Abbuchung dann anhand der Gläubiger-Identifikationsnummer genau zugeordnet werden.


Die Bundesregierung will der Verordnung zur Fristverlängerung zustimmen, um weitere Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.


(hib-Meldung vom 29.1.2014)

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